Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
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Gesundheitszeugnis

Informationen zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Wer beruflich mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, benötigt vor der erstmaligen Tätigkeit grundsätzlich eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Was ist die Erstbelehrung?

Die Belehrung informiert über Tätigkeitsverbote und Pflichten beim Umgang mit Lebensmitteln.

Wer benötigt sie?

Sie betrifft insbesondere Personen, die gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten oder in Küchen tätig sind.

Wo erhält man sie?

Die Erstbelehrung wird durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt.

Wichtig

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